CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Deutsche Online-Schulung mit Wissenskontrolle. Theorie; betriebliche Praxisunterweisung zusätzlich erforderlich.
- Kurssprache: Deutsch
- Nachweis als PDF
- Flexibles Lerntempo
Eckdaten
Auf einen Blick
- Format
- Online-Kurs mit Videolektionen, Lernen im eigenen Tempo
- Kurssprache
- Deutsch
- Abschluss
- Teilnahme- und Wissensnachweis als PDF nach bestandener Wissenskontrolle
- Teilnehmende
- Einzeln buchbar · Für Unternehmen beliebig viele Teilnehmende, Mengenrabatt ab 11 Personen
- Voraussetzungen
- Keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich, technisches Grundverständnis ist hilfreich. Sie brauchen ein Gerät mit Internet und Ton.
- Wiederholung
- Auffrischen, wenn sich Rechtsgrundlagen oder Normen ändern, etwa mit Geltung der EU-Maschinenverordnung, sowie vor neuen Maschinen- und Umbauprojekten.
Überblick
Worum geht es?
Wer eine Maschine baut, wesentlich verändert oder mehrere Maschinen zu einer Anlage verkettet, muss nachweisen, dass sie die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt. Fehler bei Risikobeurteilung, technischer Dokumentation oder Konformitätserklärung können Unfälle begünstigen und rechtliche Folgen haben.
Die Videolektionen erklären Schritt für Schritt das Verfahren nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG: vom Maschinenbegriff über vollständige und unvollständige Maschinen bis zu Risikobeurteilung, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung und Einbauerklärung. Sie lernen in Ihrem Tempo, schließen mit einer Wissenskontrolle ab und erhalten einen Teilnahme- und Wissensnachweis als PDF.
Zielgruppe
Für wen ist die Schulung?
Für Konstrukteure, Projektleitungen, Betriebs- und Instandhaltungsingenieure, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Einkäufer von Maschinen. Besonders nützlich ist der Kurs für Betriebe, die Maschinen selbst bauen, umbauen oder zu Anlagen verketten, und für Unternehmen, die mehrere Beteiligte auf denselben Wissensstand bringen möchten.
Inhalte
Kursinhalte
- 1Rechtsrahmen: Maschinenrichtlinie, ProdSG, BetrSichV und DIN EN ISO 12100
- 2Ziel und Anwendungsbereich der Richtlinie und der Begriff der Maschine
- 3Herstellerpflichten für vollständige und unvollständige Maschinen
- 4Konformitätsbewertungsverfahren, Montageanleitung und Einbauerklärung
- 5CE-Pflicht, Gesamtheit von Maschinen und wesentliche Änderungen
- 6Vorgehen bei neuen und bei vorhandenen Maschinen und Anlagen
- 7Technische Dokumentation und Erfassung technischer Daten
- 8Harmonisierte Normen und Risikobeurteilung Schritt für Schritt
- 9Betriebsanleitung, Konformitätserklärung und Angaben auf der Maschine
- 10Einbauerklärung, Unterschrift und Schnittstellen beim Eigeneinsatz
Recht und Vorschriften
Rechtliche Grundlagen
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Sie legt fest, dass Maschinen vor dem Inverkehrbringen die grundlegenden Anforderungen nach Anhang I erfüllen und ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Genau dieses Verfahren erklärt der Kurs.
Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Sie löst die Maschinenrichtlinie ab dem 20. Januar 2027 ab. Grundprinzipien wie Risikobeurteilung, technische Dokumentation und Konformitätserklärung, die der Kurs vermittelt, bleiben zentral.
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und 9. ProdSV
In Deutschland setzen das ProdSG und die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) die Richtlinie um. Der Kurs ordnet diese Vorschriften ein.
DIN EN ISO 12100
Die Norm beschreibt allgemeine Gestaltungsleitsätze sowie Risikobeurteilung und Risikominderung von Maschinen. Der Kurs zeigt, wie eine Risikobeurteilung danach aufgebaut ist.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Für Betreiber regelt sie die sichere Verwendung von Maschinen und Anlagen. Der Kurs hilft einzuschätzen, wann eine Änderung so wesentlich ist, dass Herstellerpflichten entstehen.
Die Übersicht nennt die wichtigsten Vorschriften zum Thema. Sie ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb.
Ihr Lernerfolg
Ziele der Schulung
- Sie kennen den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie und können vollständige und unvollständige Maschinen unterscheiden
- Sie verstehen den Ablauf der Konformitätsbewertung bis zur CE-Kennzeichnung
- Sie wissen, welche Inhalte technische Dokumentation, Betriebsanleitung und Konformitätserklärung enthalten müssen
- Sie können die Schritte einer Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 nachvollziehen
- Sie erkennen, wann eine Gesamtheit von Maschinen oder eine wesentliche Änderung vorliegt
Gut zu wissen
Leistungsumfang und Hinweise
Deutschsprachige Online-Schulung zum Thema „CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG“. Videolektionen, im eigenen Lerntempo. Abschluss mit einer theoretischen Wissenskontrolle auf Deutsch (Bestehensgrenze 80 %). Der Abschlussnachweis bestätigt die theoretische Teilnahme und Wissenskontrolle. Die Schulung ergänzt die tätigkeits- und arbeitsplatzbezogene Unterweisung; betriebliche Rückfragemöglichkeiten und erforderliche praktische Übungen sind zusätzlich sicherzustellen. Sie ersetzt keine Berufsausbildung, behördliche Fachkunde, praktische Qualifikation oder betriebliche Beauftragung. Der angezeigte Betrag wird pro Person und Schulung berechnet; keine automatische Verlängerung. Firmen-Mengenrabatte werden bei der Buchung berechnet.

